ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A) ALLGEMEINER TEIL

I Vorbemerkung

Ihr Vertragspartner ist die INCCAS GbR, Kurfürstenstraße 2, 44791 Bochum nachfolgend: „INCCAS“).

INCCAS ist Anbieter von E-Learning Lösungen für Unternehmen (nachfolgend: „Kunde“).

II Geltungsbereich

1 INCCAS stellt seine Produkte und Dienstleistungen ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung.

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, soweit sie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, nicht anerkannt.

4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INCCAS sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil und Besondere Teile, die die Spezifika der von INCCAS angebotenen Leistungen erfasst.

III Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können diese vom Kunden innerhalb von 30 Tagen angenommen werden. Der Vertrag zwischen INCCAS und dem Kunden kommt jeweils mit der Annahme dieser individuellen Leistungsvereinbarung zustande.

IV Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich INCCAS Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

V Vertragsdauer

1 Ordnungsgemäße Leistungserbringung durch INCCAS

Soweit mit INCCAS die Durchführung einer bestimmten Leistung vereinbart wurde, und die vereinbarte Leistungsverpflichtung erfüllt wurde, endet der Vertrag durch ordnungsgemäße Leistungserbringung durch INCCAS, ohne dass es der Kündigung durch eine der Parteien bedarf.

2 Mindestlaufzeit und Kündigung

2.1 Alle anderen Verträge sind mit einer in der Leistungsvereinbarung bestimmten Laufzeit abgeschlossen.

2.2 Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um eine weitere Periode, sofern es nicht drei Monate vor Ablauf von einer Partei gekündigt wird.

2.3 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

INCCAS ist berechtigt, ein Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, insbesondere, wenn

(1) der Kunde seine Mitwirkungspflichten in einem Maß verletzt, wonach INCCAS die Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird;

(2) der Kunde erklärt, seine Zahlungen endgültig einzustellen;

(3) die Vergütung in Zeitabschnitten zu leisten ist und der Kunde sich mit seinen Zahlungen im Verzug befindet;

(4) über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben hat

(5) es INCCAS aufgrund einer grundlegenden Änderung rechtlicher oder technischer Standards unzumutbar wird, die geschuldeten Leistungen weiterhin zu erbringen, ohne dass INCCAS daran ein Verschulden trifft.

VI Leistungszeit

1 Liefertermine oder Lieferfristen und Zeiträume der Leistungserbringung sind für INCCAS nur verbindlich, wenn sie in Textform vereinbart sind.

2 Leistungsverzögerungen wird INCCAS unverzüglich dem Kunden anzeigen.

3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstige für INCCAS unabwendbarer Umstände und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden berechtigen INCCAS, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

VII Leistungsort

1 Leistungen von INCCAS können online oder auf Anforderung des Kunden vor Ort erbracht werden.

2 Soweit die Leistungen von INCCAS beim Kunden vor Ort erbracht werden, hat der Kunde INCCAS die hierbei anfallenden angemessenen Reisekosten zu erstatten.

INCCAS ist berechtigt, die Reisezeit zu 50% eines Stundensatzes in Rechnung zu stellen.

VIII Leistungserbringung

1 INCCAS ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung Dritter zu bedienen.

2 INCCAS ist frei in der Auswahl seiner Servicemitarbeiter.

3 INCCAS unterliegt im Hinblick auf die Durchführung seiner Dienstleistungen keinen Weisungen des Kunden.

IX Pflichten des Kunden

1 Der Kunde ist verpflichtet, für die Leistungserbringung durch INCCAS erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erbringen und zur Leistungserbringung durch INCCAS erforderliche Informationen und Unterlagen rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verfügung stellen.

Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, wird der Kunde INCCAS einen geeigneten Ansprechpartner oder Verantwortlichen benennen.

2 Dem Kunden ist es nicht gestattet, von INCCAS erbrachte Leistungen ganz oder in Teilen an Dritte unentgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

3 Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Nutzung durch INCCAS überlassene Passwörter selbsttätig sicher im Sinne des Vertragszwecks zu verwalten, nicht an Dritte außerhalb des Vertragszwecks sowie gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

Im Falle eines erkannten missbräuchlichen Gebrauchs verpflichtet sich der Kunde, diesen unverzüglich INCCAS anzuzeigen.

4 Der Kunde wird mit oder unter den ihm durch INCCAS erbrachten Leistungen oder der ihm von INCCAS zur Verfügung gestellten Infrastruktur keine rechtswidrigen Inhalte anbieten, vorhalten, bereitstellen, nutzen, speichern, verbreiten oder zugänglich machen, auf diese weiterleiten oder auf solche hinweisen.

Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Regelungen mit seinen Nutzern zu treffen.

X Nutzungsrechte

1 INCCAS hat das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutzrechte an allen Arbeitsunterlagen, Konzepten, Entwürfen und Methoden, die im Rahmen dieses Vertrages von INCCAS geschaffen werden.

2 Der Kunde erhält das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Leistungsergebnisse von INCCAS für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Programmen oder Materialien zu verbinden.

3 Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ganz oder in Teilen entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen. Dritter ist, wer außerhalb der rechtlichen Einheit des Kunden steht.

VERGÜTUNG / ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

1 Die von INCCAS erbrachten Leistungen werden pauschal oder nach Tages- oder Stundensätzen zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet.

2 Die Zeiterbringung wird von INCCAS online protokolliert und kann jederzeit vom Kunden angefordert werden.

3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zur Leistungsvergütung zu bezahlen.

4 INCCAS übermittelt dem Kunden Rechnungen grundsätzlich auf elektronischem Weg per E-Mail.

5 Die Zahlung des Rechnungspreises hat ausschließlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungspreis bis 14 Tage nach Erhalt fällig.

6 Sofern für eine einmalige oder laufende Leistungen eine Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen ist, steht INCCAS bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Leistungsverpflichtung zu.

7 Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

XII Leistungsstörungen / Gewährleistung

1 INCCAS übernimmt keine Gewährleistungen für Leistungsstörungen, die der Kunde zu vertreten hat.

2 INCCAS übernimmt keine Gewährleistung für Änderungen des Kunden an den von INCCAS erbrachten Leistungen, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.

3 Den Aufwand für die Prüfung unberechtigter Mängelanzeigen des Kunden hat dieser INCCAS zu vergüten.

4 INCCAS behält sich Beschränkungen oder die Einstellung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen vor, soweit sie sich aus Gründen höherer Gewalt oder anderer für INCCSA unabwendbarer Umstände oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden ergeben.

Dies gilt auch für technische Änderungen an den Anlagen von INCCAS oder bei sonstigen Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), soweit sie für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb bei INCCAS erforderlich sind.

Soweit dies möglich und zumutbar ist, wird INCCAS den Kunden über den Eintritt solcher Ereignisse informieren.

XIII Haftung auf Schadensersatz

1 INCCAS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz.

Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Leistungsperiode beschränkt.

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer einfachen Fahrlässigkeit von INCCAS beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind nach den gesetzlichen Bestimmungen von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst.

2 INCCAS schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob INCCAS ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.

3 INCCAS haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen.

4 INCCAS haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

5 Eine Rückgriffshaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von INCCAS.

XIV Schlussbestimmungen

1 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform (schriftlich, per Fax oder per E-Mail).

2 Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Dokumente zu den Rechtsbeziehungen der Parteien von INCCAS daneben auch auf Englisch zur Verfügung gestellt werden, gilt im Zweifel die deutsche Version.

3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit von UN- und EU-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

5 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Kunden nur gegenüber Ansprüchen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

6 Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, durch den Kunden ist nur mit vorheriger Zustimmung von INCCAS zulässig.

7 Die Parteien werden im Falle einer Streitigkeit aus dem Vertrag vor Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung nach der Schlichtungsordnung der Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchführen.

Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz von INCCAS.

9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des darauf beruhenden Vertrages unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen gleichwertig ist und die dem am nächsten kommt, was vereinbart worden wäre, hätte man den Fall bedacht.

B) BESONDERER TEIL

SERVICE / DIENSTLEISTUNG

I Vertragsgegenstand

INCCAS bietet dem Kunden gegen gesonderte Vergütung umfassende Dienstleistungen im Rahmen eines E-Learning-Projektes an. Eine aktuelle Beschreibung der angebotenen Serviceleistungen (Beratung, technische Unterstützung und Training) findet sich auf https://inccas.de

II Leistungszeit

1 Vereinbarte Termine für die Durchführung von Serviceleistungen können durch den Kunden bis zwei Wochen vor einer Veranstaltung kostenfrei in Textform storniert werden.

2 Bei einer späteren Absage wird dem Kunden volle vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt.

3 Weitergehende Schadenersatzansprüche von INCCAS bleiben hiervon unberührt.

4 INCCAS kann ebenfalls zwei Wochen vor einer Veranstaltung diese absagen.

Auf die Durchführung oder Nachholung der Dienstleistung hat der Kunde keinen Anspruch.

Bereits durch den Kunden geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht.

III Vertragsdauer

1 Der Vertrag ist unbeschadet der Stornoregelungen in II nicht ordentlich kündbar.

2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

C) BESONDERER TEIL

HOSTING

I Vertragsgegenstand

Dem Kunden wird die OpenSource Software von Moodle zur Nutzung überlassen.

INCCAS erbringt darüber hinaus auf Anforderung des Kunden Leistungen, die dem Kunden Inhalte seiner Moodle Software über das Internet zugänglich macht.

1 Hosting auf einem Serversystem des Kunden oder von externen Dienstleistern

1.1. INCCAS unterstützt den Kunden bei der Suche nach einem für die Installation und den Betrieb der Moodle Software geeigneten Serversystem von externen Dienstleistern.

1.2 Hierauf installiert INCCAS die Moodle Software des Kunden betriebsfertig.

1.3 INCCAS behält den Administrationszugriff für die Moodle Software des Kunden.

1.4 Dem Kunden wird die Nutzung der Moodle Software über das Internet und den hierfür erforderlichen Zugriff auf Server ermöglicht.

1.5 Der Kunde erhält auf Wunsch für den Zugriff auf seinen Speicherplatz individuelle Zugangsdaten.

1.6 Der Kunde hat über die Nutzung der ihm überlassenen Moodle Software die Möglichkeit, auf dem bereitgestellten Server Daten abzulegen und nach Bedarf auf sie zuzugreifen.

1.7 Die Inhalte (Daten und Datenbanken) des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von INCCAS regelmäßig nach den technischen Anforderungen gesichert.

INCCAS ermöglicht auf Anfrage dem Kunden Zugriff auf die gesicherten Daten

1.8 Die zur Leistungserbringung eingesetzte Hard- und Software kann durch INCCAS an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden.

Hierdurch erforderliche zusätzliche Anforderungen, an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte wird INCCAS dem Kunden unverzüglich unter Angabe des Umstellungszeitpunktes mitteilen.

II Leistungszeit / Verfügbarkeit

INCCAS wird den Kunden über den Service Level des jeweils beauftragten Dienstleisters informieren.

Zwischen dem Kunden und INCCAS gilt der dort festgelegte Service Level.

VII Leistungsstörungen / Gewährleistung

1 Aufgetretene Mängel und Störungen in der Verfügbarkeit sind INCCAS unverzüglich per E-Mail an support@inccas.de mitzuteilen.

2 INCCAS wird eine erste Reaktion binnen zweier Werktage nach Eingang der Anfrage des Kunden anstreben.

3 Innerhalb einer angemessenen Frist wird INCCAS eine Störungsanalyse und die Dauer der Störungsbeseitigung mitteilen.

4 Für vom Kunden übermittelte und durch INCCAS verarbeitete Daten wird eine gesonderte Verarbeitungsvereinbarung getroffen.

5 Ist die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen nach I aufgehoben, gelten die zwischen INCCAS und dem beauftragten Dienstleister vereinbarten Bestimmungen.

D) BESONDERER TEIL

WARTUNG UND SUPPORT

I Vertragsgegenstand

INCCAS bietet dem Kunden umfassende Dienstleistungen im Rahmen eines E-Learning-Projektes an, unter anderem Wartung und Support.

INCCAS bietet dem Kunden folgende Dienstleistungen modular an:

1 Wartung

INCCAS bietet dem Kunden gegen gesonderte Vergütung Wartung der gelieferten Moodle Software an, um die Verwendbarkeit und Betriebssicherheit der Software zu erhalten.

Dazu gehört die Fehlerbehebung der bereitgestellten Moodle Software und die Aufrechterhaltung der Performance der gelieferten Software durch Updates.

2 Support

2.1 INCCAS bietet dem Kunden gegen gesonderte Vergütung Support für die zu liefernde oder gelieferte Moodle Software an.

Support beinhaltet Hilfe bei der Bedienung und Handhabung des Moodle-Systems sowie im Falle einer Störung Eingrenzung des Problems und Erarbeitung möglicher Handlungsmöglichkeiten für den Kunden. Support umfasst insbesondere

(1) Einrichten einer Live-Umgebung

(2) Remote-Betreuung bei technischen Fragen

(3) Administration bei laufendem Betrieb

(4) Endnutzer-Support per E-Mail, Forum und Telefon

(5) Upgrades zur jeweils aktuellen Version

(6) Sicherung / Wiederherstellung von Daten

2.2 Der Support wird von INCCAS grundsätzlich aufwandsbezogen geleistet.

2.3 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die sich aus Gründen höherer Gewalt oder anderer für INCCAS unabwendbarer Umstände oder aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden ergeben, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

3 Supportanfragen

Supportanfragen sind per E-Mail an support@inccas.de zu richten.

4 Leistungszeit

4.1 INCCAS strebt eine erste Reaktion binnen zweier Werktage nach Eingang der Anfrage des Kunden an.

4.2 Innerhalb einer angemessenen Frist wird INCCAS eine Störungsanalyse und die Dauer der Störungsbeseitigung mitteilen.

5 Leistungsort

1 Die Supportleistungen werden durch INCCAS via E-Mail, Forum oder Telefon erbracht.

Die entsprechenden Kontaktdaten werden dem Kunden mit Abschluss der Leistungsvereinbarung bekannt gegeben.

2 Support-Leistungen von INCCAS können auf Anforderung des Kunden gegen Vergütung vor Ort erbracht werden.

6 Leistungserbringung

6.1 INCCAS tritt als erster Ansprechpartner des Kunden und seiner Endnutzer auf.

6.2 Ein bestimmter Erfolg durch INCCAS ist nicht geschuldet.

6.3 Die Beseitigung von Fehlern und Störungen ist nur geschuldet, soweit dies mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand für INCCAS möglich ist.